Stützt sich eine durch Bußgeldbescheid geahndet Geschwindigkeitsübertretung auf die bloßen Angaben von Polizeibeamten aus einem nachfahrenden Fahrzeug anhand des eigenen Tachometers, stellt sich die Frage, ob eine solche Messmethode überhaupt zulässig ist. Eine solche Geschwindigkeitsmessung durch
Zum begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende sowie Arbeitslohn beziehende (Gesellschafter)-Geschäftsführer. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im Krankengeldbezug, in Mutterschutz, Elternzeit oder in einem Sabbatical sind ebenfalls begünstigungsfähig, da es allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses
Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieht, darf es behalten.
Ein immer fortwährendes Streitthema zwishen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist die Steuerbefreiung für das Familienheim in der Erbschaftsteuer. Zu diesem Thema erging am 12.07.2023 eine interessante Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Az.: 3 K 14/23. Im konkreten Fall
Für Insider nicht wirklich überraschend ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 18.07.2023 (4 CN 3.22), deren Begründung zwischenzeitlich vorliegt. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist kurz erklärt: Die betroffene Gebietsgemeinde hatte einen Bebauungsplan im Verfahren nach
Der BGH hat nun eine von Baurechtlern lang ersehnte Entscheidung getroffen. Mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) entschied der BGH, dass ein selbstständiges Beweisverfahren eine einheitliche sachliche Beendigung findet. Das hat große praktische Auswirkungen: In
Leitsatz BGH, Urteil vom 26. April 2023 – VIII ZR 420/21: Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu
Wer heute als Arbeitgeber für seine Mitarbeiter attraktiv sein möchte, bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit an, im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses ein steuerlich begünstigtes Dienstfahrrad zu leasen. Die Leasingraten werden dabei vom Arbeitgeber bezahlt und der Mitarbeiter
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