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Urlaub

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, was mit ihrem Urlaubsanspruch passiert, wenn sie Elternzeit nehmen. Nach dem Gesetz bleibt der Anspruch auf Erholungsurlaub grundsätzlich bestehen – allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.‌2021 – 6 Sa 824/20 (ArbG Essen 6.10.‌2020 – 1 Ca 2155/20) Sachverhalt: Die Klägerin war im Rahmen der Covid-19-Pandemie (vereinbarungsgemäß) für drei Monate in „Kurzarbeit Null“. Die Beklagte kürzte daraufhin den Urlaubsanspruch um 1/12. Hiergegen reichte die
Will ein getrenntlebender Elternteil mit den gemeinsamen Kindern in Corona-Zeiten nach Mallorca in die Ferien fliegen, braucht er dafür die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig am 30.07.2020 entschieden. Denn in Corona-Zeiten
Vermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Es bleibt bei der Behandlung des Reisebüros als Vermittler, wenn der Kunde mehrere Reiseleistungen vor Vertragsabschluss zusammenstellt oder die Zusammenstellung durch Prospekt des Veranstalters erfolgt. Werden zwei verschiedener Arten von Reiseleitungen