LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 10.02.2021, 4 S 27/20 Sachverhalt:Der Kläger war seit 1995 als Koch bei der beklagten evangelischen Kirchengemeinde beschäftigt. Nach seinem Austritt aus der Kirche am 21.06.2019 kündigte ihn die Beklagte am 21.08.2019 außerordentlich
Kündigung
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Mieter in erheblichen Zahlungsverzug gerät. Letzter ist in zwei Varianten gesetzlich definiert: (1) Der Mieter befindet sich
ArbG Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 – 27 Ca 208/21 Sachverhalt:Der Fahrer eines Dienstleisters im Bereich der Personenbeförderung weigerte sich zweimal in der Woche einen Corona-Schnelltest vorzunehmen. Der Arbeitgeber stellte die Schnelltests kostenfrei zur Verfügung. Es handelte
Viel diskutiert wird im Mietrecht über den Widerspruch der Mieter bei einer Kündigung. Grundsätzlich kann bei einer unzumutbaren Härte der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses vom Vermieter trotz wirksamer Kündigung verlangen. Aber wann liegt solch eine
Immer wieder wird im Mietrecht intensiv darüber gestritten, was im Falle einer Eigenbedarfskündigung der Vermieter alles mitzuteilen hat. Manche Mieter bzw. deren Rechtsanwälte wurden insoweit nicht müde zu behaupten, dass die genauen Lebensumstände, persönlichen Verhältnisse bis
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 – 7 Sa 157/20):„1. Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die Eigenkündigung durch
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“
Leitsatz (BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 442/19 (LAG Düsseldorf 18.6.2019 – 3 Sa 1077/18)):„Die Gerichte für Arbeitssachen haben bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zu prüfen, ob die Kündigung unverzüglich i. S. d.
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