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WEG-Recht

Mit Urteil vom 27.2.2026 – V ZR 98/25 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung – etwa zur Kostenverteilung –
BGH Urteils vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 Die Mieterin stürzt im Winter auf einem vereisten Weg vom Haus zur Straße auf dem Gemeinschaftseigentum und erleidet erhebliche Verletzungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte bereits 2008 einen professionellen Hausmeisterdienst
In einer weiteren Entscheidung (BGH Urt. v. 14.2.2025 – V ZR 236/23, BeckRS 2025, 1789) unterstreicht der Bundesgerichtshof die weitgehende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über § 16 Abs. 2 WEG die Kostenverteilung (von der in der Gemeinschaftsordnung
Mit Urteil vom 23.2.2024 (V ZR 132/23) hat der BGH für Rechtsklarheit gesorgt. Die ersten beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: Das ist auch richtig: Es ist zwar verständlich, dass bei Mehrhausanlagen aus verschiedenen Gründen eine möglichst