Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 11. August 2026, Aktenzeichen DL 16 S 442/26, klargestellt, dass außenstehende Dritte grundsätzlich keinen Anspruch auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten haben. Das gilt selbst dann, wenn sie
Fachanwalt
Ein Erbe wird zunächst aufgrund gesetzlicher Erbfolge besteuert. Jahre später wird ein Testament gefunden, das ihn zum Alleinerben bestimmt. Ist eine Änderung der Erbschaftsteuer dann bereits verjährt? Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juni 2025,
Die Leihmutterschaft steht derzeit wieder verstärkt im Fokus der öffentlichen Diskussion. Prominente Fälle, gesellschaftspolitische Debatten und die zunehmende Möglichkeit, im Ausland auf Leihmutterschaftsprogramme zurückzugreifen, werfen regelmäßig die Frage auf: Werden ausländische Elternschaftsentscheidungen in Deutschland anerkannt? Mit
Eine Überlastungsanzeige ist für Arbeitnehmer ein zentrales Instrument im Arbeitsalltag. Sie dient dazu, den Arbeitgeber über eine erhebliche Arbeitsbelastung oder eine konkrete Gefahr für die eigene Gesundheit und Sicherheit zu informieren. Damit erfüllt der Arbeitnehmer nicht
Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die umstrittene Grundsteuerreform in Baden-Württemberg verfassungsgemäß. In einem Grundsatzurteil wiesen die obersten deutschen Finanzrichter Klagen gegen das sogenannte Landesmodell zurück. Damit bleibt die aktuelle Regelung bestehen. Eine Vorlage an das
Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, den Nachlass durch eine neutrale Amtsperson ermitteln und zu verzeichnen lassen, § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Zu dieser Tätigkeit sind Notare verpflichtet, auch wenn sie dies nur ungern machen.
Häufig geht es in erbrechtlichen Streitigkeiten um die Testierfähigkeit des Erblassers. So auch in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, Az: 3 W 645/24. In dieser Streitigkeit um die Wirksamkeit eines Testaments wies das OLG Brandenburg
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) klar, dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn sie in mehreren Raten ausgezahlt werden. Laut Auffassung des BFH
Neueste Kommentare