Grober Undank bedeutet, dass gegenüber dem Schenker eine schwere Verfehlung erfolgt ist. Eine solche schwere Verfehlung liegt vor, wenn das Fehlverhalten des Beschenkten objektiv eine bestimmte Schwere aufweist und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die einen
Fachanwalt
Jastrow´sche Klausel Häufig wird in einem sog. Berliner Testament, Ehegatten setzen sich gegenseitig beim Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein, beim Tod des Letztversterbenden werden die gemeinsamen Kinder Erben, zusätzlich noch eine Jastrow’sche Klausel verwendet.
Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Diese recht einfache Formulierung führt in der Praxis häufig zu Problemen. Das Oberlandesgericht München entschied in einem Beschluss
Nein! Der Arbeitsvertrag bedarf für seine Wirksamkeit nicht der Schriftform. Er kann formfrei, auch mündlich oder durch konkludentes Handeln, geschlossen werden. Eine Besonderheit ist zu beachten: Soll der Arbeitsvertrag befristet geschlossen werden, dann bedarf die Befristungsabrede
Das Amtsgericht München, Urteil vom 27.10.2023 – 158 C 16069/22, musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine in einem Vermächtnis angeordnete Grabpflegeverpflichtung als Auflage auch auf die Erben des Vermächtnisnehmers übergeht. In dem zu entscheidenden Fall bestimmte eine Erblasserin in
(LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 3.5.2023 – 7 Sa 249/22) Streitgegenständliche Klausel: „§ 9. Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze. (1) Wird die Studierende beim Ausbildenden nach Beendigung seines ausbildungsintegrierten dualen Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer mit dem Studienteil des ausbildungsintegrierten
Das Landgericht Berlin musste sich in einem Urteil damit beschäftigen, ob eine Kündigung gegenüber einem Mieter, welcher eine Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin bewohnt, ausreicht, oder ob eine solche Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern ausgesprochen
Zum begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende sowie Arbeitslohn beziehende (Gesellschafter)-Geschäftsführer. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im Krankengeldbezug, in Mutterschutz, Elternzeit oder in einem Sabbatical sind ebenfalls begünstigungsfähig, da es allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses
Schlagwörter
Arbeitsrecht
BAG
Bauvertrag
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reise
Reiserecht
Schadensersatz
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsrecht
Neueste Kommentare