Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 14.03.2024 – 14 S 1655/23) darüber zu befinden, in welche Kategorie der baulichen Nutzung ein „Boardinghaus“ fällt und ob dieses, zum Beispiel als kleiner Betrieb des
23. April 2024
Grober Undank bedeutet, dass gegenüber dem Schenker eine schwere Verfehlung erfolgt ist. Eine solche schwere Verfehlung liegt vor, wenn das Fehlverhalten des Beschenkten objektiv eine bestimmte Schwere aufweist und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die einen
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