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Maria Miller

Nach der Trennung eines Paares mit gemeinsamen Kindern ist der nicht betreuende Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu bezahlen. Darüber hinaus ist er regelmäßig verpflichtet, dem betreuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu leisten. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob die Eltern
Gerade bei konfliktreichen Trennungen stößt es der unterhaltspflichtigen Person oft negativ auf, wenn die unterhaltsberechtigte Person bereits in einer neuen Beziehung lebt. Oft wird dann argumentiert, der neue Partner oder die neue Partnerin solle doch dann