Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenstuer geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes, schließt jedoch u.a. bei Vereinen
Sportrecht
Seit jeher war ein Streitpunkt bei Profisportlern, ob vom Arbeitgeber bezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei gezahlt werden können oder nicht. Besonders brisant wurde die Frage immer bei längeren Busfahrten bei Auswärtsspielen. Erfreulicherweise konnte
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