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Mängel

Der BGH hat nun eine von Baurechtlern lang ersehnte Entscheidung getroffen. Mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) entschied der BGH, dass ein selbstständiges Beweisverfahren eine einheitliche sachliche Beendigung findet. Das hat große praktische Auswirkungen: In
Der im Feburar dieses Jahres veröffentlichte Blogbeitrag (https://blog.rofast.de/baurecht/bgh-weg-kann-auch-nach-reform-ansprueche-aus-bautraegervertraegen-vergemeinschaften/) berichtete von der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, der entschieden hatte, dass Mängelrechte per Beschluss vergemeinschaftet und von der WEG als solche einheitlich verfolgt werden können und,
Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2022 – V ZR 213/21 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen, die die Rechtsverfolgung bei Baumängeln am Gemeinschaftseigentum wie bisher zulässt. Der maßgebliche Urteilstext ist lang und technisch gehalten; auch eine
Im Blogbeitrag für September 2022 hatte ich bereits dazu ausgeführt, dass Wohnungseingangstüren nach Rechtsprechung des BGH zwingend – unabhängig von Regelungen in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung – zum Gemeinschaftseigentum gehören. Trotzdem ist es möglich, die Instandsetzungs- und
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Der BGH hat mit Urteil vom 08.05.2021 – V ZR 24/20 (KG) [beck-online] einen Fall entschieden, in welchem der Verkäufer einer Immobilie Kenntnis davon hatte, dass Bauleistungen am Gebäude in Schwarzarbeit erbracht worden sind. Der Käufer