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BGH

BGH, Urt. v. 26.1.2024 – V ZR 162/22: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehört, von der WEG beauftragte Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. So ist der Verwalter
Der BGH hat nun eine von Baurechtlern lang ersehnte Entscheidung getroffen. Mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) entschied der BGH, dass ein selbstständiges Beweisverfahren eine einheitliche sachliche Beendigung findet. Das hat große praktische Auswirkungen: In
Der im Feburar dieses Jahres veröffentlichte Blogbeitrag (https://blog.rofast.de/baurecht/bgh-weg-kann-auch-nach-reform-ansprueche-aus-bautraegervertraegen-vergemeinschaften/) berichtete von der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, der entschieden hatte, dass Mängelrechte per Beschluss vergemeinschaftet und von der WEG als solche einheitlich verfolgt werden können und,