Mit Urteil vom 15.11.2023 (2 S 107/22) hat das Landgericht Hanau entschieden, dass eine Vermieterin, die im streitgegenständlichen Objekt lediglich ihren Zweitwohnsitz hat und sich ansonsten im Ausland aufhält, sich nicht auf § 573a BGB berufen
Januar 15, 2024
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