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Verjährung

Der BGH (Urteil vom 31.8.2022 – VIII ZR 132/20) hat entschieden, dass die Regelung des § 548 Abs. 1 BGB den allgemeinen Normen des Verjährungsrechts vorgeht. § 548 Abs. 1 BGB bestimmt: „Die Ersatzansprüche des Vermieters
Das OLG Frankfurt a. M. (29. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 26.09.2022 – 29 U 197/21 eine für das Baurecht interessante Entscheidung getroffen und im Berufungsverfahren das Urteil des erstinstanzlichen Landgerichts gekippt: Im Fall wurde –
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an