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Verjährung

BGH (V. Zivilsenat), Urteil vom 07.11.2025 – V ZR 121/24: „Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des
Der BGH hat nun eine von Baurechtlern lang ersehnte Entscheidung getroffen. Mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) entschied der BGH, dass ein selbstständiges Beweisverfahren eine einheitliche sachliche Beendigung findet. Das hat große praktische Auswirkungen: In
Das OLG Frankfurt a. M. (29. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 26.09.2022 – 29 U 197/21 eine für das Baurecht interessante Entscheidung getroffen und im Berufungsverfahren das Urteil des erstinstanzlichen Landgerichts gekippt: Im Fall wurde –
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an