Vollmachten sind eine gute Sache, denn sie ermöglichen weitreichende Handlungsbefugnisse in den geregelten Lebensbereichen, wenn der eigentliche Rechteinhaber aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder nicht will. Vollmachten bergen aber auch Gefahren, z.B. wenn das ihnen zugrunde
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Nach der Trennung eines unverheirateten Paares stritten beide darum, wer die gemeinsam angeschaffte Hündin behalten darf. Das Amtsgericht Lahnstein hatte zunächst ein Wechselmodell angeordnet, wonach der Hund jeweils zwei Wochen bei einem der Ex-Partner leben sollte.
Es wird nicht nur gefühlt immer heißer, sondern der Klimawandel ist auch in mit Eigentümergemeinschaften zwischenzeitlich angekommen, denn in der Beratungspraxis häufen sich immer wieder Fragen zu Klimaanlagen. Bislang war bei baulichen Veränderungen insbesondere für Klimaanlagen
Ein Klassiker im Familienrecht sind Investitionen von nichtehelichen Lebenspartnern in die Immobilie des anderen. Auch wenn Juristen immer wieder dazu raten, miteinander ausdrückliche Regelungen zu vereinbaren und diese auch schriftlich zu fixieren – am besten natürlich
Besteht für Solaranlagen auf den Balkon immer ein Anspruch auf Gestattung? BGH, Urt. v. 18.07.2025 – V ZR 29/24 Das Mitglied einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat über die gesamte Länge seines Balkons eine aus neun Solarplatten
BGH Urteils vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 Die Mieterin stürzt im Winter auf einem vereisten Weg vom Haus zur Straße auf dem Gemeinschaftseigentum und erleidet erhebliche Verletzungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte bereits 2008 einen professionellen Hausmeisterdienst
Mit seinem aktuellen Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gewinnerzielungsabsicht bei der Untervermietung grundsätzlich kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 540 BGB ist. Praktische Bedeutung Falls auch Sie Fragen
Diese Woche hat der Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen getroffen, die für viel Wirbel sorgten und die Presse überschlägt sich. Zum einen ging es um die Frage, ob der Mieter mit der Untervermietung Gewinn erziele darf und dennoch
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