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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Vollmachten sind eine gute Sache, denn sie ermöglichen weitreichende Handlungsbefugnisse in den geregelten Lebensbereichen, wenn der eigentliche Rechteinhaber aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder nicht will. Vollmachten bergen aber auch Gefahren, z.B. wenn das ihnen zugrunde
BGH Urteils vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 Die Mieterin stürzt im Winter auf einem vereisten Weg vom Haus zur Straße auf dem Gemeinschaftseigentum und erleidet erhebliche Verletzungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte bereits 2008 einen professionellen Hausmeisterdienst