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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Warum Vermieter bei der Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag vorsichtig oder jedenfalls sehr genau sein sollten und sich ein Nachrechnen für Mieter lohnen kann, zeigt lehrbuchhaft eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Schlussendlich musste der Vermieter wegen
Meine Mandanten hatten eine Immobilie erworben, in welcher die Souterrainwohnung vermietet war, die Erdgeschosswohnung mit einem lebenslangen Wohnrecht der Mutter der Verkäuferin belegt und die Obergeschosswohnung ebenfalls vermietet. Nun kamen meine Mandanten bei mir in die
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt, dass wenn eine Pflicht zur Aufklärung über für das jeweilige Vertragsverhältnis bedeutender Umstände besteht, der Vertragspartner aktiv aufklären muss. Dem anderen Vertragspartner lediglich die Möglichkeit zu