Ein Klassiker im Familienrecht sind Investitionen von nichtehelichen Lebenspartnern in die Immobilie des anderen. Auch wenn Juristen immer wieder dazu raten, miteinander ausdrückliche Regelungen zu vereinbaren und diese auch schriftlich zu fixieren – am besten natürlich
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Besteht für Solaranlagen auf den Balkon immer ein Anspruch auf Gestattung? BGH, Urt. v. 18.07.2025 – V ZR 29/24 Das Mitglied einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat über die gesamte Länge seines Balkons eine aus neun Solarplatten
BGH Urteils vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 Die Mieterin stürzt im Winter auf einem vereisten Weg vom Haus zur Straße auf dem Gemeinschaftseigentum und erleidet erhebliche Verletzungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte bereits 2008 einen professionellen Hausmeisterdienst
Mit seinem aktuellen Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gewinnerzielungsabsicht bei der Untervermietung grundsätzlich kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 540 BGB ist. Praktische Bedeutung Falls auch Sie Fragen
Diese Woche hat der Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen getroffen, die für viel Wirbel sorgten und die Presse überschlägt sich. Zum einen ging es um die Frage, ob der Mieter mit der Untervermietung Gewinn erziele darf und dennoch
Ist im Mietvertrag nicht wirksam die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen, so kann bei etwaigen Schäden selbst in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft eine Haftung des Vermieters bestehen, wie ein aktueller Fall vor dem Bundesgerichtshof (Urteil
Mit weitreichenden Konsequenzen ist aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11. Februar 2025 VIII ZR 300/23) hinsichtlich der Abrechnung von Stromkosten bei Wohngemeinschaften zu rechnen. Manch einer spricht schon von einem Paukensschlag und meint
Erster Fall:Der Mandant ist mit dem Umbau und Renovierung seiner Immobilie beschäftigt und bekommt von seinem Elektriker eine Rechnung per E-Mail zugeschickt. Die Höhe ist ungefähr wie erwartet, nur die E-Mail mit der Rechnung äußerst knapp
Neueste Kommentare