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Der Cousin gehört zur Familie

Wird eine vermietete Wohnung zu Wohnungseigentum greift unter Umständen eine Kündigungssperre gemäß § 577 a BGB. Dies gilt in der Regel nicht innerhalb der Familie. Juristen streiten deshalb immer wieder darum, wer alles zur Familie gehört. Das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 19.10.2023 – 67 S 119/23 BeckRS 2023, 32252) hat nun entschieden, dass auch ein Cousin zum durch § 577a definierten Schutzbereich der Familie gehört. Ähnliches wird bereits auch bei der Eigenbedarfskündigung diskutiert.

Falls auch Sie Fragen zum Mietrecht, Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen und Mietmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in RavensburgWangenIsny

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