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Ein Klassiker im Wohnraummietrecht: Der Mieter zahlt seine Miete nicht, gerät dadurch mindestens i.H.v. zwei Monatsmieten in Rückstand. Der Vermieter kündigt daraufhin außerordentlich, hilfsweise zugleich aber auch ordentlich. Daraufhin bezahlt der Mieter die fehlende Miete nach.
Ein Klassiker im Versicherungsrecht sind Schäden durch Waschanlagen. Gerade Anbauteile wie Spoiler reißen immer wieder gerne ab. Betreiber von Waschanlagen haben deshalb meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Ausschluss für nicht serienmäßige Anbauteile. Diese AGBs hängen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.07.2024 – II R 31/21 entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass
Über die Zulässigkeit von Nutzungsuntersagungen wird gerne und oft gestritten; dabei sind die Voraussetzungen hierfür in der Rechtsprechung geklärt. Eine aktuelle Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 21.10.2024 – 1 CS 24.1295) spiegelt die Rechtslage wider: