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Bei Anfechtungsklagen im Wohnungseigentumsrecht stellen die Verfahrenskosten grundsätzlich Kosten der Verwaltung gemäß § 16 II 1 WEG dar und sind somit auf alle Miteigentümer umzulegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn ein einzelner Wohnungseigentümer Anfechtungsklage erhebt,
Diese Problemstellung taucht immer wieder als beliebtes Instrument des Bauherrn, sich der Honorarforderung des Architekten zu erwehren, auf. Mit dieser Konstellation befasste sich zuletzt auch das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung vom 15.01.2021 (Az. 8 U
Der BGH hat mit Urteil vom 15.03.2024 (V ZR 115/22) entschieden, dass ein Immobiliengeschäft, bei dem die Parteien in der Urkunde „schwarz“ einen niedrigeren Kaufpreis angegeben haben, als tatsächlich vereinbart, um weniger Steuern abführen zu müssen,
Wir haben hier in diesem Blog bereits mehrfach über die Grundsteuerreform 2025 geschrieben. Bald wird es ernst und es wird feststehen, wieviel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer zukünftig zu zahlen hat. In den nächsten Wochen und Monaten müssen