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Ein Vereinsmitglied hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der E-Mailadressen anderer Mitglieder, wenn es auf das Abstimmungsverhalten in der Mitgliederversammlung Einfluss nehmen möchte. Diesem Anspruch stehen die Regelungen der DSGVO nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof
Das in § 23 Abs. 1a StVO geregelte sogenannte „Handyverbot“ hat einen klaren verkehrssicherheitsrechtlichen Zweck: Fahrzeugführer sollen keine elektronischen Geräte bedienen, die ihre Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur klassische Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone,
Mittlerweile liegen immer mehr Urteilte zur Grundsteuerreform vor, nunmehr sogar drei Entscheidungen einer höheren Instanz. Zum ersten Mal musste der Bundesfinanzhof (BFH) in drei Urteilen über die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells entscheiden. Nach Auffassung des BFH ist