Ein Fahrverbot nach § 25 StVG stellt eine einschneidende Nebenfolge dar, die insbesondere bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen im Straßenverkehr verhängt wird. Typischerweise betrifft dies erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierte Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Alkoholverstöße nach § 24a StVG. Der Bußgeldkatalog
Wer seine Räumlichkeiten über Jahre hinweg nutzt, verlässt sich oft darauf, dass die einmal erteilte Baugenehmigung gewissermaßen „ewig“ gilt. Besonders wenn in einem Gebäude über viele Jahre eine bestimmte Nutzung bestand, erscheint es selbstverständlich, jederzeit zu
Mit dieser nicht ungewöhnlichen Fragestellung hatte sich das OLG Frankfurt im Rahmen einer Entscheidung vom 21.03.2025 (Az.: 21 U 7/24) zu befassen. Es lohnt ein vertiefter Blick auf die Problematik: Die Ausgangssituation: Der Bauträger beauftragt den
Ein Vereinsmitglied hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der E-Mailadressen anderer Mitglieder, wenn es auf das Abstimmungsverhalten in der Mitgliederversammlung Einfluss nehmen möchte. Diesem Anspruch stehen die Regelungen der DSGVO nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 04.12.2025 – 10 U 29/25 – einen Fall entschieden, in welchem zwar der von einer DIN-Norm vorgegebene Toleranzbereich überschritten war, das Werk selbst aber keine funktionalen Mängel aufwies und
(Ungenehmigte) Bauschuttablagerungen spielen in der baurechtlichen Praxis der Behörden eine zunehmende Rolle. Eine jüngst ergangene Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 18.06.2025 – 9 CS 25.763) zeigt auf, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Der
Das in § 23 Abs. 1a StVO geregelte sogenannte „Handyverbot“ hat einen klaren verkehrssicherheitsrechtlichen Zweck: Fahrzeugführer sollen keine elektronischen Geräte bedienen, die ihre Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur klassische Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone,
Diese Woche hat der Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen getroffen, die für viel Wirbel sorgten und die Presse überschlägt sich. Zum einen ging es um die Frage, ob der Mieter mit der Untervermietung Gewinn erziele darf und dennoch
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