Die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Erben und Finanzämtern. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass der Erwerber die Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Doch was
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Ein Erbe wird zunächst aufgrund gesetzlicher Erbfolge besteuert. Jahre später wird ein Testament gefunden, das ihn zum Alleinerben bestimmt. Ist eine Änderung der Erbschaftsteuer dann bereits verjährt? Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juni 2025,
Die Leihmutterschaft steht derzeit wieder verstärkt im Fokus der öffentlichen Diskussion. Prominente Fälle, gesellschaftspolitische Debatten und die zunehmende Möglichkeit, im Ausland auf Leihmutterschaftsprogramme zurückzugreifen, werfen regelmäßig die Frage auf: Werden ausländische Elternschaftsentscheidungen in Deutschland anerkannt? Mit
Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die umstrittene Grundsteuerreform in Baden-Württemberg verfassungsgemäß. In einem Grundsatzurteil wiesen die obersten deutschen Finanzrichter Klagen gegen das sogenannte Landesmodell zurück. Damit bleibt die aktuelle Regelung bestehen. Eine Vorlage an das
Wer als Erbe in Anspruch genommen wird, sieht sich häufig mit einem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann dieser verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Diese Pflicht ist
Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, den Nachlass durch eine neutrale Amtsperson ermitteln und zu verzeichnen lassen, § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Zu dieser Tätigkeit sind Notare verpflichtet, auch wenn sie dies nur ungern machen.
Häufig geht es in erbrechtlichen Streitigkeiten um die Testierfähigkeit des Erblassers. So auch in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, Az: 3 W 645/24. In dieser Streitigkeit um die Wirksamkeit eines Testaments wies das OLG Brandenburg
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) klar, dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn sie in mehreren Raten ausgezahlt werden. Laut Auffassung des BFH
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