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Bundesfinanzhof

Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenstuer geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes, schließt jedoch u.a. bei Vereinen
Manche Finanzbeamte schrecken nicht einmal vor dem verfassungsmäßigen Schutz der eigenen Wohnung zurück. So musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit folgendem Fall befassen: Ein Steuerpflichtiger machte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf
Gerade hier im oberschwäbischen Raum haben wir sehr häufig Bezugspunkte zur Schweiz. Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich nunmehr mit einem Fall mit Schweizer Bezug im Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer befassen (FG Düsseldorf Urt. v. 4.5.2022
Bereits im Oktober 2020 diskutierten wir im Rahmen dieses Blogs ob es sich bei einem Mausoleum für 420.000 € um ein angemessenes Grabdenkmal handelt oder nicht. Das Finanzgericht München entschied damals, dass dies nicht der Fall
Seit jeher war ein Streitpunkt bei Profisportlern, ob vom Arbeitgeber bezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei gezahlt werden können oder nicht. Besonders brisant wurde die Frage immer bei längeren Busfahrten bei Auswärtsspielen. Erfreulicherweise konnte
Grundsätzlich kann man selbst genutzte Gebäude innerhalb einer 10-jährigen Haltefrist steuerfrei veräußern. Bis zuletzt war jedoch streitig, ob dies auch für ein häusliches Arbeitszimmer, welches während der Selbstnutzung steuermindernd abgesetzt wurde, gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
Das Bundesverfassungsgericht stellte zum wiederholten Male die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest. Es gab dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 30.06.2016 für eine verfassungsgerechte Gesetzesänderung zu sorgen. Tatsächlich trat jedoch das Erbschaftssteueranpassungsgesetz (ErbStAnpG) 2016 erst
Bereits vor mehreren Monaten hatte ich in meinem Blog über den außergewöhnlichen Fall berichtet, wo ein Steuerpflichtiger seiner Lebensgefährtin eine fünf Monate dauernde Luxuskreuzfahrt spendierte. Das Finanzamt setzte Schenkungssteuer in Höhe von rund 100.000,00 € für