Der im Feburar dieses Jahres veröffentlichte Blogbeitrag (https://blog.rofast.de/baurecht/bgh-weg-kann-auch-nach-reform-ansprueche-aus-bautraegervertraegen-vergemeinschaften/) berichtete von der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, der entschieden hatte, dass Mängelrechte per Beschluss vergemeinschaftet und von der WEG als solche einheitlich verfolgt werden können und,
WEG
Sofern nicht ausnahmsweise bauliche Veränderungen bereits in der Gemeinschaftsordnung dem Eigentümer erlaubt werden, muss immer eine Beschlussfassung hierüber erfolgen. Dies stellte der BGH in einem aktuellen Urteil (BGH, Urt. v. 17.3.2023 – V ZR 140/22) klar und erteilte damit der teilweise
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sollte im WEG-Recht vieles besser werden. Naturgemäß hat die Umgestaltung des alten Gesetzes und seine komplette Neufassung in der Praxis zu vielen Fragen und unterschiedlichen Auffassungen geführt. Insofern ist jedes
Der BGH hat mit Urteil vom 19.10.2022 – XII ZR 97/21 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen, die die Rechtsverfolgung bei Baumängeln am Gemeinschaftseigentum wie bisher zulässt. Der maßgebliche Urteilstext ist lang und technisch gehalten; auch eine
Mit Urteil vom 08.07.2022 – V ZR 202/21 hat der BGH endlich eine lang diskutierte Frage geklärt: Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 steht im neuen Gesetz, dass die Gemeinschaft, sofern sie keinen Verwalter hat, durch
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Kann auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden, dass bestimmte Fahrzeuge nicht in der Tiefgarage abgestellt werden dürfen? Im konkreten Fall ging es darum, dass die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen hatte, das Abstellen von E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen in deren
Mit Urteil vom 25.02.2022 (V ZR 65/21) hat der BGH klargestellt, dass für bis zum 30.11.2020 anhängig gewordene Beschlussersetzungsklagen § 48 Abs. 5 WEG analog angewendet wird, d. h. das alte Verfahrensrecht weiter gilt. Insbesonder bleiben
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