Laut Gewerbeordnung hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die monatlichen Gehaltsabrechnungen in Textform zu erteilen (§ 108 GewO). Im Zuge der Digitalisierung gehen die Arbeitgeber nun vermehrt dazu über, die Gehaltsabrechnungen nur noch online in einem passwortgeschützten,
Arbeitsrecht
Nimmt ein Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeit im laufenden Arbeitsverhältnis nicht an, muss er sie trotzdem vergüten. Kommt nämlich der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge
Auch während einer Elternzeit erwerben Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Ansprüche auf Erholungsurlaub, die der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 BEEG jedoch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann. Es handelt sich hierbei
BAG-Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21 Sachverhalt: Die Klägerin wurde als Außendienstmitarbeiterin mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 3.500 € eingestellt. Im Betrieb arbeiteten noch zwei weitere (männliche) Außendienstarbeiter, von denen einer nur zwei Monate vor
Diese Frage kann nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Trotz der Legalisierung ist Cannabis weiterhin als Rauschmittel zu qualifizieren. Der Konsum kann Angst, Panik, Orientierungslosigkeit, den Anstieg des Blutdrucks und Senkung des Augeninnendrucks,
Stellt ein Gericht im Nachhinein die Unwirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung fest, kann der Mitarbeiter vom Arbeitgeber auch für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist die vertraglich vereinbarte Vergütung nachfordern. Die Arbeit muss der Mitarbeiter dabei nicht nachholen,
Nein! Der Arbeitsvertrag bedarf für seine Wirksamkeit nicht der Schriftform. Er kann formfrei, auch mündlich oder durch konkludentes Handeln, geschlossen werden. Eine Besonderheit ist zu beachten: Soll der Arbeitsvertrag befristet geschlossen werden, dann bedarf die Befristungsabrede
(LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 3.5.2023 – 7 Sa 249/22) Streitgegenständliche Klausel: „§ 9. Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze. (1) Wird die Studierende beim Ausbildenden nach Beendigung seines ausbildungsintegrierten dualen Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer mit dem Studienteil des ausbildungsintegrierten
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