Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Gehaltsabrechnungen auch online möglich

Laut Gewerbeordnung hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die monatlichen Gehaltsabrechnungen in Textform zu erteilen (§ 108 GewO). Im Zuge der Digitalisierung gehen die Arbeitgeber nun vermehrt dazu über, die Gehaltsabrechnungen nur noch online in einem passwortgeschützten, digitalen Mitarbeiterpostfach zum Abruf bereitzustellen.

Gegen diese Form der Gehaltsmitteilung hat sich eine Verkäuferin im Einzelhandel aus Niedersachsen mit der Begründung zur Wehr gesetzt, dass sie keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt hätte, weshalb sie ihre Gehaltsabrechnung wie bisher in Papierform bekommen wollte. Das Bundesarbeitsgericht hat das in seinem Urteil vom 28.01.2025 (AZ: 9 AZR 48/24) anders gesehen und ist in seiner Entscheidung zum Ergebnis gelangt, dass mit der Bereitstellung der Gehaltsabrechnung auf einer Onlineplattform grundsätzlich die in der Gewerbeordnung vorgeschriebene Textform gewahrt wird.

Nach den Entscheidungsgründen handelt sich bei dem Anspruch auf Abrechnung des Entgelts um eine Holschuld, weshalb der Arbeitgeber nicht für den Zugang der Abrechnung bei dem Beschäftigen verantwortlich ist und das bloße „Bereitstellen“ der Abrechnung schon genügt. Eine Einschränkung wird vom Gericht allerdings insoweit vorgenommen, als der Arbeitgeber bei den Mitarbeitern, die keinen eigenen Online-Zugriff haben, dafür zu sorgen hat, dass auch diesen Mitarbeitern die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um ihre Gehaltsabrechnungen abrufen zu können.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert