Der Fall ist sicherlich nicht selten: einer der Eheleute benötigt Geld und die Schwiegereltern springen ein. Im konkreten Fall wollte der Ehemann ein geerbtes Haus erhalten, die Bank hatte den Kredit jedoch gekündigt und so bekam er über die Schwiegereltern ein Darlehen. Und das nicht in geringer Höhe, denn immerhin waren es mehrere hunderttausend Euro.
Als die Ehe zerbrach wollten die Schwiegereltern das Geld zurück, schließlich sei es ein Darlehen gewesen und der Schwiegersohn habe sich zur Rückzahlung verpflichtet. Doch der kam den Zahlungsaufforderungen nicht nach. Er können nicht, angesichts des zu zahlenden Unterhalts an seine Ex-Ehefrau und zudem sei das Geld eine Gefälligkeit der Schwiegereltern gewesen.
Doch diese Version glaube das Landgericht Frankfurt nicht, Urteil vom 28.11.2024 – 2-23 O 701/23. Nur weil das Geld innerhalb der damals intakten Familie bezahlt wurde, entfalle nicht der Rechtsbindungswille.
Was zeigt uns dieser Fall einmal mehr? Nicht nur, dass bei Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört, sondern auch, dass es sicher immer empfiehlt klare Bedingungen untereinander zu vereinbaren und diese auch schriftlich zu dokumentieren. Denn später erinnert sich gerne jeder an seine eigene Version der damaligen Absprachen.
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