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Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Eine Kündigung während der Probezeit kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen erfolgen, da das Kündigungsschutzgesetz in dieser Zeit nicht greift. Während den ersten sechs Monaten der Beschäftigung bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung keinen Grund. Allerdings
Mitarbeiter, die ein vom Arbeitgeber gestelltes Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, versteuern diesen geldwerten Vorteil in der Regel nach der sogenannten 1%-Regelung, um kein Fahrtenbuch führen zu müssen. Die gesetzliche Regelung einer solchen Pauschalversteuerung (§ 6
Eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus ist praktisch nicht möglich, weil ein Mitarbeiter nach Ablauf dieser Zeit Kündigungsschutz erhält, sofern der Arbeitgeber „regelmäßig“ mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter hat. Was kann ein solcher Arbeitgeber