Wird ein Kraftfahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, steht der Geschädigte regelmäßig vor der Entscheidung, ob er für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zum Kauf eines Ersatzwagens einen Mietwagen in Anspruch nimmt oder stattdessen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG stellt eine einschneidende Nebenfolge dar, die insbesondere bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen im Straßenverkehr verhängt wird. Typischerweise betrifft dies erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierte Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Alkoholverstöße nach § 24a StVG. Der Bußgeldkatalog
Das in § 23 Abs. 1a StVO geregelte sogenannte „Handyverbot“ hat einen klaren verkehrssicherheitsrechtlichen Zweck: Fahrzeugführer sollen keine elektronischen Geräte bedienen, die ihre Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur klassische Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone,
In Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen das Prinzip der Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der tatsächliche Fahrer für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich ist. Auch wenn also ein Auto auf die Firma zugelassen ist,
Eine Vollkaskoversicherung bietet grundsätzlich Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht. Sie umfasst darüber hinaus alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, wie etwa Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten oder Zusammenstöße mit Tieren. Ziel der
Bei einem Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Geschädigte die Beweislast für den Umfang seines Fahrzeugschadens. Er muss im Streitfall darlegen und nachweisen, dass der Unfall mit dem gegnerischen Fahrzeug an der behaupteten Stelle und zum angegebenen Zeitpunkt
Beim Verkauf eines Fahrzeugs unter Privatleuten ist der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung zulässig und üblich. Dabei gibt es jedoch rechtliche Grenzen, die beachtet werden müssen. So kann sich der Verkäufer nicht auf einen solchen Gewährleistungsausschluss berufen,
Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist vom Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall
Neueste Kommentare