Mit der Frage, unter welchen Umständen die Nutzungsausfallentschädigung entfällt, weil dem Unfallgeschädigten die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist, hatte sich das OLG Hamburg (AZ: 14 U 168/21) zu befassen. So verlangte der Kläger nach
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Bislang war es die Pflicht eines erkrankten Mitarbeiters, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen und eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Seit dem 1.1.2023 müssen nun die Arbeitgeber selbst aktiv
Straftaten, die ein Autofahrer bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begeht, haben oftmals eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ergibt sich nämlich aus dieser Tat die
Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, jede Änderung der Vertragslaufzeit oder gar die erstmalige Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Haben Arbeitnehmer im Laufe einer mehrjährigen Beschäftigung ihren Jahresurlaub nicht vollständig genommen und so über die Jahre zum Teil erhebliche Urlaubsansprüche angesammelt, stellt sich spätestens im Kündigungsschutzprozess die Frage, in welchem Umfang hier finanzielle Abgeltungsansprüche bestehen.
Viele Arbeitsverträge sehen eine einseitige Vertragsstrafe zulasten des Arbeitnehmers für den Fall vor, dass er das Arbeitsverhältnis grundlos und schuldhaft beendet, ohne dabei die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Dies wird von der Rechtsprechung bislang grundsätzlich auch für
Sport Utility Vehikels (SUV) weisen im Unterschied zu normalen Fahrzeugen aufgrund der erhöhten Frontpartie und ihrer kastenförmigen Bauart für andere Verkehrsteilnehmer eine höhere Betriebsgefahr auf. Mit diesem Argument hat jedenfalls u.a. das Amtsgericht Frankfurt am Main
Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf sein Verlangen muss sich die Beurteilung neben den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit auch auf Leistung und Verhalten erstrecken (§ 109
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