Mit Urteil vom 27.11.2025 (VII ZR 112/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bauherren bei der Geltendmachung eines Kostenvorschusses für dieBeseitigung von Baumängeln keinen sogenannten „Abzug neu für alt“ hinnehmen müssen, selbst wenn der Mangel erst nach
Baurecht
Zu dem erst mit der Gesetzesnovelle von 2017 in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommenen Urbanen Gebiet (§ 6 BauNVO) gibt es bis dato wenig Rechtsprechung. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 14.02.2025 (4 BN
Das OLG Braunschweig hatte mit Urteil vom 12. September 2024 (Az. 8 U 14/22) über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmer berechtigt ist, Restarbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber eine fällige Schlussrechnung nicht begleicht. Ausgangspunkt war
Mit dieser nicht ungewöhnlichen Fragestellung hatte sich das OLG Frankfurt im Rahmen einer Entscheidung vom 21.03.2025 (Az.: 21 U 7/24) zu befassen. Es lohnt ein vertiefter Blick auf die Problematik: Die Ausgangssituation: Der Bauträger beauftragt den
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 04.12.2025 – 10 U 29/25 – einen Fall entschieden, in welchem zwar der von einer DIN-Norm vorgegebene Toleranzbereich überschritten war, das Werk selbst aber keine funktionalen Mängel aufwies und
(Ungenehmigte) Bauschuttablagerungen spielen in der baurechtlichen Praxis der Behörden eine zunehmende Rolle. Eine jüngst ergangene Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 18.06.2025 – 9 CS 25.763) zeigt auf, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Der
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Bauherren im Zuge einer Nutzungsänderung unterstellt wird, sie hätten auf die ursprüngliche Baugenehmigung (inzident) verzichtet. Mit dieser Problematik hatte sich der VGH Hessen im Rahmen einer Beschluss-Entscheidung
Diese Fragestellung beschäftigt regelmäßig die Gerichte und wird von den vertragschließenden Parteien im Rahmen von Immobilien-/-Bauträgerverträgen regelmäßig nicht ausreichend beachtet. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Schleswig (Az.: 12 U 12/24) die Rechtsprechung der Obergerichte
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