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Schadensersatz

Mit Urteil vom 29.1.2025 – XII ZR 96/23 hat der BGH nochmals bestätigt, dass die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB von nur 6 Monaten nicht erst zu laufen beginnt, wenn das
Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an