Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Schadensersatz

Das Amtsgericht Paderborn hatte sich mit Urteil vom 30.01.2023 (51 C 35/22) mit der Frage eines „Dübelexzesses“ zu befassen. Der Mieter einer Wohnung hatte an Wänden und Decken von acht Räumen insgesamt nämlich 201 Dübellöcher hinterlassen,
Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“