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Mietrecht

Das Amtsgericht Paderborn hatte sich mit Urteil vom 30.01.2023 (51 C 35/22) mit der Frage eines „Dübelexzesses“ zu befassen. Der Mieter einer Wohnung hatte an Wänden und Decken von acht Räumen insgesamt nämlich 201 Dübellöcher hinterlassen,
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an