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Mietrecht

Auseinandersetzungen im Mietrecht können manchmal hitzig zu gehen. Teilweise schaukeln sich die Emotionen hoch bis hin zu Beleidigungen. Doch nicht jede Beleidigung stellt automatisch auch einen Kündigungsgrund dar.In einem aktuellen Urteil – BGH, Urteil vom 25.
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an