Der BGH (Urteil vom 31.8.2022 – VIII ZR 132/20) hat entschieden, dass die Regelung des § 548 Abs. 1 BGB den allgemeinen Normen des Verjährungsrechts vorgeht. § 548 Abs. 1 BGB bestimmt: „Die Ersatzansprüche des Vermieters
Mietrecht
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an
Häufig erfolgt in Mietverträgen eine Größenangabe zur Wohnfläche. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist solch eine Beschreibung nicht unverbindlich, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen mit der Folge, dass eine Abweichung von mehr als 10 % zu einem
Die Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind im Mietrecht ein Quell fortlaufender Streitigkeiten. Mieter sind regelmäßig erschrocken über hohe Nachzahlungen, wollen die zugrunde liegenden Belege prüfen oder können die aufgeführten Positionen nicht nachvollziehen. Vermieter hingegen haben häufig
Einen spannenden Beitrag zur Frage des Besichtigungsrechts des Vermieters findet sich aktuell von Drasdo in der NJW-Spezial 2021, 225. Denn während viele Vermieter glauben, praktisch immer das Recht zu haben die Mietwohnung als „ihr Eigentum“ auch
Viel diskutiert wird im Mietrecht über den Widerspruch der Mieter bei einer Kündigung. Grundsätzlich kann bei einer unzumutbaren Härte der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses vom Vermieter trotz wirksamer Kündigung verlangen. Aber wann liegt solch eine
Immer wieder wird im Mietrecht intensiv darüber gestritten, was im Falle einer Eigenbedarfskündigung der Vermieter alles mitzuteilen hat. Manche Mieter bzw. deren Rechtsanwälte wurden insoweit nicht müde zu behaupten, dass die genauen Lebensumstände, persönlichen Verhältnisse bis
In einer aktuellen Entscheidung vom 29. April 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach Abschluss eines Mietvertrags entstehende Lärm keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, wenn
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