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generelles Besichtigungsrecht für Eigentümer?

Einen spannenden Beitrag zur Frage des Besichtigungsrechts des Vermieters findet sich aktuell von Drasdo in der NJW-Spezial 2021, 225. Denn während viele Vermieter glauben, praktisch immer das Recht zu haben die Mietwohnung als „ihr Eigentum“ auch anlasslos besichtigen zu dürfen und sich dabei nicht selten auf entsprechende Formulierungen in – insbesondere älteren – Mietverträgen stützen, ist die Realität in der Rechtsprechung bis hinauf zum BGH eine völlig andere:

Nur in Ausnahmefällen mit einem nachvollziehbaren Grund lässt sich eine Besichtigungsrecht begründen. Typischerweise ist das die Verkaufsabsicht des Vermieters, eine anstehende Neuvermietung, die Besichtigung aufgrund vom Mieter behaupteter Mängel an der Mietsache und ggf. bei Beendigung des Mietverhältnis zur Klärung, ob Schönheitsreparaturen anstehen.

Wer sich mehr in die Materie einlesen will, dem sei der Aufsatz von Drasdo wärmsten empfohlen. Ansonsten können konkrete Fragen zu einem Einzelfall natürlich auch gerne im Rahmen einer Erstberatung und anwaltlichen Vertretung geklärt werden.

Fundstelle: Drasdo NJW-Spezial 2021, 225

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