Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird auf Seiten der Mieter sehr häufig behauptet, dass die Kündigung eine besondere Härte darstelle und deshalb das Mietverhältnis fortzusetzen sei. Ein hohes Alter und/oder eine lange Mietzeit sind dabei häufig als Argument
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Eltern sind gegenüber den Kindern zum Unterhalt verpflichtet und dies gegebenenfalls nicht nur bis zur Volljährigkeit, sondern je nach Konstellation auch darüber hinaus bis zum Abschluss einer Ausbildung. Immer wieder gibt es im Familienrecht darüber Streit,
Im Wohnungseigentumsrecht sind nicht nur die Jahresabrechnung, sondern auch der Wirtschaftsplan immer wieder Diskussionspunkte. Was aber tun, wenn aufgrund von Rückfragen, fehlenden Unterlagen oder dergleichen eine zumindest mehrheitliche Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht gelingt? Viele professionelle Hausverwalter
Ein nicht enden wollender Streit im Nachbarrecht entspinnt sich regelmäßig an Grenzbepflanzung wie Hecken und Bäumen. Gerade wenn mehrere Grundstücke sich quasi an einem Grnzpunkt treffen und dort z.B. ein Grenzbaum steht kommt, kommt es zudem
Es kommt gar nicht selten vor, dass gerade sich in der Trennung befindliche Männer die Frage stellen, ob Sie tatsächlich die leiblichen Väter der während der Ehe geborenen Kinder sind oder nicht? Neben einer eventuell ärztlich
Gerade bei Scheidungen nach langer Ehedauer werden erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des Versorgungsausgleichs, also die während der Ehezeit einbezahlten Rentenbeiträge bei der gesetzlichen, betrieblichen aber auch privaten Versorgungsträgern, in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt.
Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete spielen sehr häufig auch Wohnungsausstattungen eine Rolle, weil diese im jeweiligen Mietspiegel mit Zu- oder Abschlägen versehen sind. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es dabei auf
In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln
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