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Familienrecht

Nach der Trennung eines Paares mit gemeinsamen Kindern ist der nicht betreuende Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu bezahlen. Darüber hinaus ist er regelmäßig verpflichtet, dem betreuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu leisten. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob die Eltern
Gerade bei konfliktreichen Trennungen stößt es der unterhaltspflichtigen Person oft negativ auf, wenn die unterhaltsberechtigte Person bereits in einer neuen Beziehung lebt. Oft wird dann argumentiert, der neue Partner oder die neue Partnerin solle doch dann
Was alles genau zum Hausrat gehört ist im Gesetz nicht definiert. In § 1568b BGB wird vielmehr allgemein von „im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenständen“, für „den gemeinsamen Haushalt angeschaffte Haushaltsgegenstände“ und die „Lebensverhältnisse der Ehegatten“ gesprochen.
Eltern haben Anspruch auf Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes. Gegebenenfalls muss der Jugendhilfeträger Tagesmütter benennen, die zur Betreuung bereit sind. Sind die Eltern von den Kosten der Betreuung generell befreit, gilt dies auch für private Zuzahlungen an die