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Rommelspacher Glaser & Partner

15. März 2024

Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Diese recht einfache Formulierung führt in der Praxis häufig zu Problemen. Das Oberlandesgericht München entschied in einem Beschluss