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keine hohen Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung

Formelle Anforderungen an Schreiben können gerade im Mietrecht ihre Tücken haben. Dies gilt z.B. auch für eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungen.

In Rechtsprechung und Literatur war lange Zeit umstritten, wie detailliert die Angaben des Vermieters zu den einzelnen Modernisierungsmaßnahmen sein müssen, damit dieser anschließend nach Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen darauf eine Mieterhöhung stützen kann?

Nun hat der Bundesgerichtshof hier für Klarheit gesorgt (BGH Urteil vom 23.22.2022, Az. VIII ZR 59/21). Denn die Karlsruher Richter sprechen sich eindeutig dafür aus, dass es genügt, wenn der Mieter mit den Angaben des Vermieters Grund und Umfang der Mieterhöhung anhand der Erläuterungen plausibel nachvollziehen kann. Geht es um technische Details muss der Mieter unter Umständen sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Einzelne Gewerke müssen nicht gesondert dargestellt und erläutert werden, sondern es können auch Maßnahmen zusammengefasst werden. Erfolgt neben der Modernisierung eine Instandsetzung ist darzulegen, im welchem Umfang Instandsetzungskosten erspart worden.

Bei der Einsparung von Heizenergie genügt die schlagwortartige Bezeichnung der Maßnahmen, eine Zuordnung zur Berechnung der Einsparung bzw. eine Berechnung der prognostizierten Energieeinsparung selbst.

Zusammenfassend dienen die Formvorschriften bei der Modernisierung Mieterhöhung nicht dazu die Mieter eine umfassende Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit zur möglichen sondern lediglich dass der Mieter die Modernisierung plausibel nachvollziehen kann.

Falls auch Sie Fragen zum Mietrecht, Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen und Mietmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in RavensburgWangenIsny

Dr. Mattes
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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