Das Bundesverfassungsgericht hat die mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen die Masernimpfflicht richteten. Die Beschwerdeführenden sind Eltern von Kindern, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden sollten. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die
2. März 2023
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