Trennen sich die Eltern, vereinbaren sie häufig ein gemeinsames Sorgerecht. Die Kinder werden zu dem Haushalt gezählt, in dem sie ihren Lebensschwerpunkt haben. Das gilt auch dann, wenn sie in dem Haushalt des anderen Elternteils regelmäßig
Die Erbschaft einer Wohnung oder eines Hauses durch Kinder von ihren Eltern kann unter Umständen steuerfrei sein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser zunächst selbst in der Wohnung wohnte und die Kinder unverzüglich nach dem Erbfall in das sog. Familienheimen
Eltern sind gegenüber den Kindern zum Unterhalt verpflichtet und dies gegebenenfalls nicht nur bis zur Volljährigkeit, sondern je nach Konstellation auch darüber hinaus bis zum Abschluss einer Ausbildung. Immer wieder gibt es im Familienrecht darüber Streit,
Steuerermäßigungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nach § 35a Abs. 4 S. 1 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Diese
Mit dem „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde zum 1.4.2003 die sog. Gleitzone eingeführt. Danach wurden Arbeitnehmer, die nur knapp über der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € verdienten, bei den Abzügen durch verminderte Beiträge zur
Abstandspilot und der Vorwurf der Nichteinhaltung des Mindestabstandes In immer mehr Fahrzeugen befinden sich sogenannte Fahrerassistenzpakete. Als Bestandteil eines Fahrerassistenzpaketes kann ein sogenannter Abstandspilot enthalten sein. Es stellt sich die Frage, ob ein Pkw-Lenker auf diese
Sog. Groß-Kitas lösen immer wieder Streit über die Zulässigkeit derselben insbesondere in Wohngebieten aus. Diese „Konfliktlage“ war Gegenstand einer Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.2019. Der Sachverhalt: Der Eigentümer eines Wohngrundstückes im nichtbeplanten Innenbereich wandte sich
Ab dem 01.07.2019 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 204,00 € monatlich, für das 3. Kind 210,00 € monatlich und ab dem 4. Kind 235,00 € monatlich. Die Erhöhung der Kindergeldbeträge um jeweils
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