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Kindergeld

Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieht, darf es behalten.
Zum 01.01.2023 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die nicht unerhebliche Auswirkungen auf Unterhaltsberechtigte und -verpflichtete beim Kindesunterhalt hat. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient aber in der überwiegenden Zahl der Unterhaltsfälle als
Zu Beginn des neuen Jahres 2022 werden sich abermals die Beträge für den Kindesunterhalt ändern, sofern dieser sich nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber schon seit Jahren zur Vereinfachung
Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient aber seit fast 50 Jahren als Orientierung und Maßstab bei der Berechnung von Kindesunterhalt. Grundsätzlich bemisst sich der Bedarf eines Kindes nach seiner Lebensstellung, die es von den
Auch bei einem paritätischen Wechselmodell erhält jeweils nur ein Elternteil das Kindergeld. Was ist, wenn der andere Elternteil fordert, das Kindergeld zu erhalten? Die geschiedenen Eltern einer Tochter hatten sich auf das paritätische Wechselmodell geeinigt. Das
Ab dem 01.07.2019 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 204,00 € monatlich, für das 3. Kind 210,00 € monatlich und ab dem 4. Kind 235,00 € monatlich. Die Erhöhung der Kindergeldbeträge um jeweils