Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Corona Kinderbonus ist auf den Bedarf des Kindes anzurechnen

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (2. COVStHG) hat durch eine Ergänzung des § 66 Abs. 1 EStG den sog. Kinderbonus eingeführt. Nach § 66 Abs. 1 EStG wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Einmalbeträge nach den S. 2 und 3 werden als Kindergeld im Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 31 S. 4 EStG berücksichtigt.

Nach der Verortung im EStG und der Begründung des Gesetzes wird der Kinderbonus unterhaltsrechtlich als Kindergeld einzuordnen sein (Niepmann NZFam 2020, 606). Damit wird es nach Maßgabe des § 1612b auf den Bedarf des Kindes anzurechnen sein.

(BeckOK BGB/Reinken, 55. Ed. 1.8.2020, BGB § 1612b Rn. 6a-6b)

Für barunterhaltspflichtige Elternteile eines minderjährigen Kindes bedeutet dies, dass im September 100 € weniger Barunterhalt bezahlt werden muss, im Oktober 50 € weniger. Damit kommt jeweils die Hälfte des Kinderbonus beiden Eltern zugute.

Bei allen Fragen rund um das Thema Familienrecht steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
————————————————————————————————-
Sekretariat: Fr. Schmeh & Frau Gröger, Tel.: 0751-36331 -12/-14
————————————————————————————————-
Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB
Fachanwälte | Steuerberater | Mediation
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
Mail:  info@RoFaSt.de | Web:  www.RoFaSt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert