Zum 01.01.2023 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die nicht unerhebliche Auswirkungen auf Unterhaltsberechtigte und -verpflichtete beim Kindesunterhalt hat. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient aber in der überwiegenden Zahl der Unterhaltsfälle als
22. Dezember 2022
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