Das Landgericht Berlin musste sich in einem Urteil damit beschäftigen, ob eine Kündigung gegenüber einem Mieter, welcher eine Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin bewohnt, ausreicht, oder ob eine solche Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern ausgesprochen
Fachanwalt
Zum begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende sowie Arbeitslohn beziehende (Gesellschafter)-Geschäftsführer. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im Krankengeldbezug, in Mutterschutz, Elternzeit oder in einem Sabbatical sind ebenfalls begünstigungsfähig, da es allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses
Ein immer fortwährendes Streitthema zwishen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist die Steuerbefreiung für das Familienheim in der Erbschaftsteuer. Zu diesem Thema erging am 12.07.2023 eine interessante Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Az.: 3 K 14/23. Im konkreten Fall
Ein ständiger Streitpunkt zwischen Unternehmern und den Finanzämtern sind Betriebsveranstaltungen jeder Art. Der Bundesfinanzhof (BFH) musste in einer Entscheidung vom 10. Mai 2023 (V R 16/21) über den Vorsteuerabzug für eine betriebliche Weihnachtsfeier entscheiden. Der dortige
Grundsätzlich ist man bei Regelungen in einem Testament sehr frei. Der Wille des Erblassers soll umgesetzt werden, sog. Testierfreiheit. Es gibt allerdings auch Grenzen, entweder das Gesetz oder die „guten Sitten“, so auch in einer Entscheidung
Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschl. vom 24.01.2023, Az. I-3 Wx 105/22) beschäftigen. Ein Testamentsvollstrecker ist dazu verpflichtet, für die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Im konkreten Fall beantragten die Erben den Testamentsvollstrecker
(LAG Niedersachsen Urt. v. 19.12.2022 – 15 Sa 286/22) Sachverhalt: Sieben Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, welche auch privat seit Jahren befreundet sind, unterhielten eine private Whats-App Gruppe. Der Kläger tätigte in dieser Gruppe u.a. folgende Äußerungen: Ich
Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen (vgl. § 2 Abs. 1 ArbZG). Diese beträgt höchstens 8 Std/Tag und 48 Std/Woche. Folgende Tätigkeiten gehören zur Arbeitszeit:
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