Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von als „Schwarzarbeit“ ausgeführter Mängelbeseitigungsmaßnahmen hatte sich das OLG Schleswig in einer Entscheidung vom 30.04.2019 (7 U 152/18) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Auftragnehmer (AN) sollte auf der Grundlage
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Kosten für die Miete von Rauchwarnmelder sind keine Betriebskosten und deshalb nicht auf den Mieter umlegbar, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2022 festgestellt hat (VIII ZR 379/20). Hintergrund dieser ausführlich begründeten Entscheidung
Mit folgendem Sachverhalt/folgender Problemstellung hatte sich der VGH Bayern im Rahmen einer Beschluss Entscheidung vom 13.05.2022 (1 ZB 21.2603) zu befassen: Das Landratsamt erteilt dem Rechtsvorgänger des Eigentümers einen Bauvorbescheid für die Errichtung von 3 Wohngebäuden
Sehr geehrte Leser des Blogs,in Anbetracht von Ferienzeit und Sonnenschein kann ich es gut verstehen, wenn Sie andere Tätigkeiten der Lektüre meines Blogs vorziehen. Sollten Sie sich dennoch auf diese Seite verirrt haben, so erspare ich
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll einem zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmling, der den Erblasser in besonderer Weise unterstützt hat, ein Ausgleich für an den Erblasser erbrachter Leistungen gewährt werden, soweit ein solcher Ausgleich nicht bereits
Immobilien sind aktuell heiß begehrt. Da passiert es immer wieder, dass das vermeintliche Traumhaus, hinterher doch noch die eine oder andere böse Überraschung bereithält. Ein Klassiker sind dabei Feuchtigkeitsschäden. Die üblichen Standard Notarverträge sehen allerdings in
Bezahlt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kosten einer beruflichen Fortbildung, durch deren erfolgreiche Teilnahme dieser seine Chancen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert, besteht ein legitimes Interesse des Arbeitgebers, den Mitarbeiter im Anschluss wenigstens für einen
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