Was muss alles in einem Mieterhöhungsverlangen dargelegt werden, wenn der Vermieter sich auf einen Mietspiegel beruft? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 2021, Az. VIII ZR 167/20 zu klären. Begründung der
Um ihre Mitarbeiter zu motivieren und ihnen besondere Leistungsanreize zu bieten, gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Grundgehalt, sondern vereinbaren mit ihnen zusätzliche Bonuszahlungen. Dies geschieht oftmals in Form einer Zielvereinbarung als vertragliche Nebenabrede
STRENG VERBOTEN! Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Architekten Bauherren im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren vertreten. Die Gründe für ein solches – oftmals eigeninitiatives – Vorgehen von Architekten sind vielschichtig. Im Einzelfall mag der befasste Architekt,
Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) und dem
Seit Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eindeutig geregelt, dass der Verwalter die Gemeinschaft vertritt und, sollte es keinen Verwalter geben, alle Miteigentümer zusammen die WEG vertreten (einstimmig). Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen der Fall, dass
Grundsätzlich kann man selbst genutzte Gebäude innerhalb einer 10-jährigen Haltefrist steuerfrei veräußern. Bis zuletzt war jedoch streitig, ob dies auch für ein häusliches Arbeitszimmer, welches während der Selbstnutzung steuermindernd abgesetzt wurde, gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
Häufig erfolgt in Mietverträgen eine Größenangabe zur Wohnfläche. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist solch eine Beschreibung nicht unverbindlich, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen mit der Folge, dass eine Abweichung von mehr als 10 % zu einem
Das OLG Nürnberg hatte sich in einem Berufungsverfahren (Az.: 2 U 2751/19) mit folgender Problemstellung zu befassen: Ein Architekt macht nach erfolgter Kündigung durch den Bauherrn Vergütung für erbrachte und noch nicht erbrachte Architektenleistungen geltend. Gegen
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