Mit der Frage von Hinweispflichten eines Auftragnehmers hatte sich das OLG Dresden in einer Entscheidung vom 07.12.2021 (Az.: 6 U 1716/21) zu befassen. Die Fallkonstellation: Der Unternehmer (AN) bot dem Auftraggeber Leistungen für den Abriss eines
21. Dezember 2022
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