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Höhere Steuern bei der Übertragung von Immobilien drohen

Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen.

Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren soll ab dem 01.01.2023 an die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 bzw. an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst werden. Da die Immobilienpreise in jüngster Zeit deutlich gestiegen sind, werden auch die Werte der Immobilien dementsprechend höher ausfallen. Experten schätzen, dass sich die Erbschaft- und Schenkungssteuer für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen um 20 % – 30 % erhöhen werden, teilweise sogar um bis zu 50 %.

Entgegen verschiedener Stimmen in der Politik, werden im Gegenzug die Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht erhöht. In Zukunft drohen deshalb Notverkäufe rein aufgrund der höheren Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das Finanzamt setzt nämlich relativ rasch nach Übertragung oder Erbfall die Schenkung- oder Erbschaftssteuer fest. Wenn diese nicht aus Ersparnissen oder sonstigen Barmitteln bestritten werden kann, bleibt dem neuen Eigentümer nur ein Verkauf der Immobilie.

Sollten Sie planen Immobilien zu verschenken, sollten Sie noch dieses Jahr aktiv werden. Die Problematik ist allerdings, dass bereits etliche Termine bei Notaren geblockt sind und man dieses Jahr eventuell keinen mehr ergattert.

In unserer Kanzlei steht Ihnen zu allen Themen rund ums Erbrecht und Steuerrecht, insbeondere Erbschaftsteuerrecht, Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Sportrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

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