Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, hat der Gesetzgeber sogenannte Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Bis zu dieser Grenze darf das regelmäßige Gehalt eines Angestellten nicht gepfändet werden. Damit soll gesichert werden, dass er trotz Tilgung seiner Schulden
Arbeitsrecht
Nach der aktuellen BAG-Rechtsprechung entsteht der Anspruch auf Urlaub unabhängig davon, ob der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt oder nicht, da es hierfür allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ankommt. Den durch die Corona-Pandemie bedingten Wegfall
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 – 7 Sa 157/20):„1. Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die Eigenkündigung durch
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gewährt allen Arbeitnehmern in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben die Mitarbeiter dabei erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG); bis zum Ablauf
Leitsatz (BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 442/19 (LAG Düsseldorf 18.6.2019 – 3 Sa 1077/18)):„Die Gerichte für Arbeitssachen haben bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zu prüfen, ob die Kündigung unverzüglich i. S. d.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17) entschieden, dass die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber als Halter eines Geschäftswagens für einen vom Mitarbeiter begangenen Parkverstoß keinen Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines seit Beginn oder im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers verfällt bei ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zum Ende des Urlaubsjahres und auch nicht zum 31. März des Folgejahres; erst 15 Monate nach
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