Lehnt der Arbeitgeber den beantragten Erholungsurlaub ab und bleibt der Arbeitnehmer trotzdem im beantragten Zeitraum der Arbeit fern, dann beurlaubt er sich selbst. Nur in Ausnahmefällen ist eine Selbstbeurlaubung zulässig, z. B. bei grundloser Ablehnung des
Arbeitsrecht
Um ihre Mitarbeiter zu motivieren und ihnen besondere Leistungsanreize zu bieten, gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Grundgehalt, sondern vereinbaren mit ihnen zusätzliche Bonuszahlungen. Dies geschieht oftmals in Form einer Zielvereinbarung als vertragliche Nebenabrede
Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) und dem
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen seiner auf Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Einer solchen
Nach der gesetzlichen Grundregel im Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Ansonsten verfällt der Urlaub, sofern nicht ausnahmsweise dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Übertragung rechtfertigen.
Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, hat der Gesetzgeber sogenannte Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Bis zu dieser Grenze darf das regelmäßige Gehalt eines Angestellten nicht gepfändet werden. Damit soll gesichert werden, dass er trotz Tilgung seiner Schulden
Nach der aktuellen BAG-Rechtsprechung entsteht der Anspruch auf Urlaub unabhängig davon, ob der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt oder nicht, da es hierfür allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ankommt. Den durch die Corona-Pandemie bedingten Wegfall
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 – 7 Sa 157/20):„1. Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die Eigenkündigung durch
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