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Arbeitsrecht

Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines seit Beginn oder im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers verfällt bei ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zum Ende des Urlaubsjahres und auch nicht zum 31. März des Folgejahres; erst 15 Monate nach
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall verletzt und dadurch arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt trotz der Arbeitsunfähigkeit für maximal 6 Wochen weiter zahlen. Grundlage ist das am 1. 6. 1994 in Kraft getretene Entgeltfortzahlungsgesetz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein unvermeidbarer, nur vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht (§ 95 ff SGB III). Auch Ravensburger Unternehmen, die auf Zulieferteile aus China
Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2020 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft
Die Zulässigkeit einer wiederholten Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für bestimmte Zeiträume im Jahr wurde bislang nach dem Befristungsrecht bemessen, wonach hierfür ein sachlicher Grund für den nur „saisonbedingten“ Beschäftigungsbedarf erforderlich war. So ging die Rechtsprechung davon
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist alleine der rechtliche Bestand eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung dafür, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub hat; ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, ist hierfür unbeachtlich. Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht im
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitsverträge, sofern ein entsprechender sachlicher Grund vorliegt, zeitlich befristet abgeschlossen werden. § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht sogar den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen, ohne dass ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt;