ArbG Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 – 27 Ca 208/21 Sachverhalt:Der Fahrer eines Dienstleisters im Bereich der Personenbeförderung weigerte sich zweimal in der Woche einen Corona-Schnelltest vorzunehmen. Der Arbeitgeber stellte die Schnelltests kostenfrei zur Verfügung. Es handelte
Arbeitsrecht
Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Nach diesem Entwurf soll der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres
Als Arbeitszeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich für den Arbeitnehmer tätig ist. D.h. er dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, seine Arbeitskraft anbietet oder ihm übertragene Aufgaben wahrnimmt. Dies ist insbesondere der Fall,
Während der Schwangerschaft ist die Kündigung gegenüber einer Frau unzulässig (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Dieser Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft an und kann auch nachträglich noch eingewandt werden, wenn die
Lehnt der Arbeitgeber den beantragten Erholungsurlaub ab und bleibt der Arbeitnehmer trotzdem im beantragten Zeitraum der Arbeit fern, dann beurlaubt er sich selbst. Nur in Ausnahmefällen ist eine Selbstbeurlaubung zulässig, z. B. bei grundloser Ablehnung des
Um ihre Mitarbeiter zu motivieren und ihnen besondere Leistungsanreize zu bieten, gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Grundgehalt, sondern vereinbaren mit ihnen zusätzliche Bonuszahlungen. Dies geschieht oftmals in Form einer Zielvereinbarung als vertragliche Nebenabrede
Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) und dem
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen seiner auf Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Einer solchen
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