Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Juli 30, 2021

Nach der gesetzlichen Grundregel im Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Ansonsten verfällt der Urlaub, sofern nicht ausnahmsweise dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Übertragung rechtfertigen.