Grundsätzlich kann ein bestimmter Zustand ausdrücklich zwischen den Vertragspartner vereinbart werden. Dies ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn der Mieter auf einen bestimmter Zustand angewiesen ist oder besonderen Wert legt (Barrierefreiheit). Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung
Gemäß § 21a StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte in einem Fahrzeug während der Fahrt von allen Fahrzeuginsassen anzulegen; Abs. 1 S. 1 enthält dabei eine allgemeine Gurtpflicht während der Fahrt, sofern nicht von der Straßenverkehrsbehörde gemäß §
Der Fall: Ein Bauträger nimmt den von ihm mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen Mängel und Defiziten der Bauausführung in Anspruch. Er reklamiert Kosten, die zur Beseitigung der sich aus einem Gutachten ergebenen Mängel notwendig sind.
Ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem ist die Forderung enttäuschter oder missgünstiger Erben nach einem völlig wertlosen oder überflüssigen Nachlass- bzw. Vermögensverzeichnis. Mit dieser Problematik musste sich nunmehr auch das Oberlandesgericht München bei einer Vor-
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält. Die UVG-Leistungen sind Einkommen i.S.d. Gesetzes
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ließ sich durch Beschluss die Ansprüche der Wohnungseigentümer zur Ausübung übertragen und wollte nun dem Mieter/Betreiber einer Eisdiele die Nutzung als Gastronomiebetrieb untersagen, weil in der Teilungserklärung die Einheit als „Laden“ bezeichnet wurde. Streitig
Über diese, in der Baupraxis immer wieder auftretende Konstellation hatte das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 13.07.2017 (Az. 24 U 117/16) zu befinden. Im Einzelnen ging es um Folgendes: Der Auftraggeber hatte (gemäß § 4
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein unvermeidbarer, nur vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht (§ 95 ff SGB III). Auch Ravensburger Unternehmen, die auf Zulieferteile aus China
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