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Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Nach der in § 622 Abs. 6 BGB normierten Grundregel darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber vereinbart werden. Dies gilt grundsätzlich sowohl für
Hat ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug unverschuldet einen Unfallschaden erlitten, darf er seinen Kfz-Schaden, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadenberechnung vorliegen, auf der Grundlage der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt beziffern, die ein von ihm
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das Erstfahrzeug seine Geschwindigkeit vermeintlich grundlos für das nachfolgende Fahrzeug verringert, um zu wenden oder nach einer Wendemöglichkeit zu suchen, kommt es zwischen den beteiligten Fahrzeuglenkern bzw. deren Haftpflichtversicherer regelmäßig
Gemäß § 21a StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte in einem Fahrzeug während der Fahrt von allen Fahrzeuginsassen anzulegen; Abs. 1 S. 1 enthält dabei eine allgemeine Gurtpflicht während der Fahrt, sofern nicht von der Straßenverkehrsbehörde gemäß §
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein unvermeidbarer, nur vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht (§ 95 ff SGB III). Auch Ravensburger Unternehmen, die auf Zulieferteile aus China
Bei einem reparaturwürdigen Unfallschaden steht dem geschädigten Fahrzeughalter (wenigstens derzeit noch) ein Wahlrecht zu, ob er seinen Fahrzeugschaden reparieren lässt oder aber die Reparaturkosten „fiktiv“ auf Gutachtenbasis abgerechnet. Rechnet der Geschädigte nun zunächst auf Gutachtenbasis ab,
Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2020 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft
Die Zulässigkeit einer wiederholten Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für bestimmte Zeiträume im Jahr wurde bislang nach dem Befristungsrecht bemessen, wonach hierfür ein sachlicher Grund für den nur „saisonbedingten“ Beschäftigungsbedarf erforderlich war. So ging die Rechtsprechung davon