Mittlerweile liegen immer mehr Urteilte zur Grundsteuerreform vor, nunmehr sogar drei Entscheidungen einer höheren Instanz. Zum ersten Mal musste der Bundesfinanzhof (BFH) in drei Urteilen über die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells entscheiden. Nach Auffassung des BFH ist
Dazu hat sich der BGH mit Urteil vom 26.09.2025 – V ZR 206/24 – geäußert: Rechtlich unterscheidet man zwischen der Pflicht aus dem Amtsverhältnis und der Pflicht aus dem Verwaltervertrag. Das Amtsverhältnis endet, es kennt keinen
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Bauherren im Zuge einer Nutzungsänderung unterstellt wird, sie hätten auf die ursprüngliche Baugenehmigung (inzident) verzichtet. Mit dieser Problematik hatte sich der VGH Hessen im Rahmen einer Beschluss-Entscheidung
Liebe Mandanten und Freunde unserer Kanzlei, kurz vor Weihnachten ist die Zeit innezuhalten und die letzten 12 Monate Revue passieren zu lassen. Hinter uns liegt wieder ein aufregendes und spannendes Jahr voller Fälle, vieler neuer Mandantenbeziehungen
In den meisten deutschen Bundesländern ist landesrechtlich das Instrument der Baulast, einer öffentlich-rechtlichen unwiderruflichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers für ihn und seinen Nachfolger, verankert. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis einer Gemeinde eingetragen und hat nichts mit dem
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich mit einem häufig auftretenden Problem beschäftigen. Nach dem Tod eines Erblassers war zunächst unbekannt, dass der Erblasser ein Testament hinterließ und es erging zunächst ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge, welcher sich
Diese Fragestellung beschäftigt regelmäßig die Gerichte und wird von den vertragschließenden Parteien im Rahmen von Immobilien-/-Bauträgerverträgen regelmäßig nicht ausreichend beachtet. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Schleswig (Az.: 12 U 12/24) die Rechtsprechung der Obergerichte
Ein Vorname darf den Träger nicht der Lächerlichkeit preisgeben. Er darf jedoch ungewöhnlich und nicht gebräuchlich sein. Ein Gericht entschied jetzt, dass die antragstellende Person den Vornamen „Luft Feli“ tragen kann. Die volljährige Person beantragte, ihren
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