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Wer als Erbe in Anspruch genommen wird, sieht sich häufig mit einem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann dieser verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Diese Pflicht ist
Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, den Nachlass durch eine neutrale Amtsperson ermitteln und zu verzeichnen lassen, § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Zu dieser Tätigkeit sind Notare verpflichtet, auch wenn sie dies nur ungern machen.
Digitale Kommunikation ist längst fester Bestandteil des Geschäftsverkehrs. Doch welche rechtliche Bedeutung haben WhatsApp‑Nachrichten und insbesondere Emojis bei Vertragsverhandlungen? Das Oberlandesgericht München hat hierzu mit Urteil vom 11.11.2024 (19 U 200/24) eine vielbeachtete Entscheidung getroffen. Im