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Mietrecht

Nun gut, ich gebe zu, das ist vielleicht ein bisschen überspitzt, fast schon reißerisch formuliert. Doch verkennen viele Vermieter, dass ohne einen schriftlichen Mietvertrag viele Regelungen, die Vermieter im Hinterkopf haben, nicht oder jedenfalls nicht in
Verjährungsfristen sind aus juristischer Sicht immer ein spannendes Thema. In der Regel gibt es dabei drei unterschiedliche Verjährungszeiträume, grob zusammengefasst – nämlich einmal eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis vom Anspruch, eine zehnjährige Verjährungsfrist für Rechte an
Die gesetzlich zulässige Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen ist im Detail für Vermieter oftmals nicht einfach darzulegen, weil gerade in Zeiten der schwierig zu planenden Kosten für solche Maßnahmen es immer wieder zu intensiven Auseinandersetzungen mit Mietern und
Nicht nur die einzelnen Wohnungen müssen über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügen, sondern auch die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage, denn ansonsten kann keine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung erfolgen mit der Konsequenz, dass Abrechnungen diesbezüglichen Fehlern