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Immobilienrecht

Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
In einem aktuellen Urteil, das auch noch in der hiesigen Region spielt, hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob die Klage eines Miteigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft allein deshalb als unzulässig abgewiesen werden durfte, weil
Wenn ein Eigentümer umfangreiche Renovierungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten in seiner Immobilie vornimmt, kann es immer wieder zum Streit mit Mietern oder anderen Eigentümern kommen – gerade im Bereich des Wohnungseigentums – welchen technischen Stand die just ausgeführten