Grundsätzlich gilt, dass dem Werkunternehmer keine Prüf- und Hinweispflichten in Bezug auf nachfolgende bzw. sog. Anschlussgewerke trifft. Gilt dieser Grundsatz einschränkungslos? Mit dieser Problemstellung hatte sich das OLG Oldenburg in einer Entscheidung vom 24.03.2022 (Az.: 14
Baurecht
Öffentlich-rechtliche Normen wie z.B. die Bauordnungen der Länder spielen zwar primär im Verwaltungsrecht eine Rolle. Aber auch vor Zivilgerichten kann man sich über § 823 Abs. 2 BGB auf diese Normen berufen, denn sie gelten als
Mit der Frage von Hinweispflichten eines Auftragnehmers hatte sich das OLG Dresden in einer Entscheidung vom 07.12.2021 (Az.: 6 U 1716/21) zu befassen. Die Fallkonstellation: Der Unternehmer (AN) bot dem Auftraggeber Leistungen für den Abriss eines
Das OLG Frankfurt a. M. (29. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 26.09.2022 – 29 U 197/21 eine für das Baurecht interessante Entscheidung getroffen und im Berufungsverfahren das Urteil des erstinstanzlichen Landgerichts gekippt: Im Fall wurde –
So entschieden durch das OLG Zweibrücken in einer Entscheidung vom 29.03.2022 (Az.: 5 U 52/21). Der Sachverhalt: Ein privater Auftraggeber beauftragt einen Unternehmer mit Maler- und Stuckateurarbeiten an einem Neubau. Der Unternehmer verlangt die Stellung einer
Im Blogbeitrag für September 2022 hatte ich bereits dazu ausgeführt, dass Wohnungseingangstüren nach Rechtsprechung des BGH zwingend – unabhängig von Regelungen in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung – zum Gemeinschaftseigentum gehören. Trotzdem ist es möglich, die Instandsetzungs- und
Das am 25.08.2022 vorgelegte Zahlenwerk des statistischen Bundesamtes weist einen Rückgang der Auftragseingänge im sogenannten Bauhauptgewerbe im Kalendermonat 06/2022 real um 13 % gegenüber dem Vorjahreswert aus. Besonders deutlich fällt der Rückgang im Hochbau (mit ca.
Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von als „Schwarzarbeit“ ausgeführter Mängelbeseitigungsmaßnahmen hatte sich das OLG Schleswig in einer Entscheidung vom 30.04.2019 (7 U 152/18) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Auftragnehmer (AN) sollte auf der Grundlage
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